Rechtsprechung
   LG München I, 25.01.1991 - 21 O 16449/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8109
LG München I, 25.01.1991 - 21 O 16449/88 (https://dejure.org/1991,8109)
LG München I, Entscheidung vom 25.01.1991 - 21 O 16449/88 (https://dejure.org/1991,8109)
LG München I, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 21 O 16449/88 (https://dejure.org/1991,8109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Veit-Hatlan-Videorechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1991, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Soweit diese Gegebenheiten bereits damals regelmäßig für eine Einwilligung der Filmurheber in die übliche Verwertung des Films gesprochen haben mögen, die der Filmhersteller - unter besonderer Würdigung seines Kostenrisikos - für eine ungestörte Auswertung des Films im Rahmen des Vertragszwecks benötigte, entsprach dies sachlich der später in das Urhebergesetz aufgenommenen Auslegungsregel für Filmwerke (§ 89 Abs. 1 UrhG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung), nach der ein Filmurheber dem Filmhersteller durch seine Mitwirkung an der Herstellung des Films im Zweifel ein Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten einräumt (vgl. BGH, Ufita Bd. 55 [1970], 313 [316] - Triumph des Willens; LG München I, GRUR 1991, 377 [379] - Veit-Harlan-Videorechte).

    Denn ein genereller Erfahrungssatz, wonach auch namentlich bekannte Filmurheber und selbst berühmte Regisseure in Verträgen vor 1966 den Filmherstellern ausnahmslos alle Rechte auch für unbekannte Nutzungsarten übertragen hätten, besteht nicht und eine so weitreichende stillschweigende Rechtseinräumung kann gerade nicht ohne weiteres angenommen werden (OLG München, ZUM 1985, 514 [515] - Olympiafilm; LG München I, GRUR 1991, 377 [379] - Veit-Harlan-Videorechte; ZUM 1993, 370 [374] - NS-Propagandafilme; Dreier / Schulze, a.a.O., § 31a Rn. 21 f.; Schricker / Katzenberger, UrhG, 3. Aufl. [2006], § 89 Rn. 3).

  • LG München I, 26.03.1992 - 7 O 15060/89

    Schutzfähigkeit und Schutzfrist von Dokumentarfilmen und Propagandafilmen des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98

    Umfang des Urheberrechts aufgrund von zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen

    Hiervon ist im Wege des Anscheinsbeweises auszugehen (vgl. auch LG München I GRUR 1991, 377, 379 - Veit Harlan-Videorechte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht